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AUSSTATTUNG UNSERER WOHNUNGEN MIT RAUCHWARNMELDERN

11.01.2021

11.01.2021 - Ein Rauchmelder schützt Sie und Ihr Zuhause, denn er warnt frühzeitig vor dem tödlichen Brandrauch, vor allem im Schlaf, wenn der menschliche Geruchssinn nicht aktiv ist. So gewinnen Sie kostbare Zeit, um sich in Sicherheit zu bringen und Hilfe herbeizurufen. Obwohl die Ausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern in Sachsen bislang noch keine Pflicht ist, rüsten wir unsere Wohnungen bereits seit Anfang 2020 mit Funk-Rauchmeldern nach. Diese haben eine Lebensdauer von 10 Jahren und bieten gegenüber herkömmlichen Rauchmeldern den Vorteil, dass sie die jährlich vorgeschriebene Wartung/Prüfung als Fernprüfung per Funk ermöglichen. Die Montage erfolgt unkompliziert nach Terminmitteilung in allen Aufenthaltsräumen, wie z.B. im Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer sowie im Flur. Bereits Ende diesen Jahres soll die Nachrüstung in unserem Bestand abgeschlossen sein.

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